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Krankenhausplanung
Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G stehen bei allen Fragen der Krankenhausplanung beratend zur Seite.
Die Krankenhausplanung unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Besonderheiten, die eine sorgfältige Betrachtung erfordern. Die Einbindung eines Rechtsanwalts in diesen Prozess ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen Aspekte angemessen berücksichtigt werden.
Die sich hier ergebenden rechtlichen Besonderheiten sind vielschichtig und variieren je nach Land und Region. In der Regel unterliegt die Krankenhausplanung jedoch strengen regulatorischen Vorgaben, die eine fundierte rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt erfordern.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass alle Aspekte der Planung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann bei der Einhaltung von Vorschriften in Bezug auf Standortwahl, Bettenkapazität, Fachabteilungen, medizinische Ausstattung und bauliche Anforderungen unterstützen.
Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen kontinuierlich ändern, ist die Expertise eines Rechtsanwalts unerlässlich, um stets auf dem aktuellen Stand der Gesetze und der Rechtsprechung zu bleiben. Die enge Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsbehörden, medizinischen Fachleuten und Rechtsexperten gewährleistet eine erfolgreiche Krankenhausplanung, die sowohl den medizinischen als auch den rechtlichen Anforderungen gerecht wird.
Ein zentraler Punkt bei der Krankenhausplanung ist der Versorgungsauftrag. Dieser definiert den Umfang der medizinischen Leistungen, die das Krankenhaus anbieten darf. Ein Rechtsanwalt kann hierbei sicherstellen, dass der Versorgungsauftrag Grundlage der Leistungserbringung berücksichtigt wird. Dies ist besonders wichtig, um zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden und die medizinische Versorgung auf einer klaren rechtlichen Grundlage zu gewährleisten.
Insgesamt ist die Begleitung der Krankenhausplanung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich, um sicherzustellen, dass sämtliche rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies trägt nicht nur zur reibungslosen Inbetriebnahme und Betrieb des Krankenhauses bei, sondern minimiert auch das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und rechtlichen Problemen in der Zukunft.
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Budgetverhandlungen
Die Rechtsanwälte der B&G unterstützen auch bei Budgetverhandlungen.
Budgetverhandlungen im Krankenhaus sind anspruchsvolle Prozesse, bei denen es um vertragliche Vereinbarungen geht, die langfristige Auswirkungen haben. Insoweit kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt entscheidend sein.
Komplexe rechtliche Landschaft im Gesundheitswesen: Das gesamte Gesundheitswesen ist von komplexen rechtlichen Vorgaben geprägt. Budgetverhandlungen sind keine rein finanzielle Angelegenheit, sondern werden stark von gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Vorschriften beeinflusst. Die spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei B&G verfügen über das notwendige Fachwissen, um sicherzustellen, dass das Ergebnis der Verhandlungen im Einklang mit allen relevanten rechtlichen Anforderungen stehen.
Risikominimierung: Unzureichend verhandelte Budgets können langfristige finanzielle Auswirkungen auf ein Krankenhaus haben. Vertragliche Ungenauigkeiten oder rechtliche Unsicherheiten können zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen. Die Einbindung eines Rechtsanwalts in den Budgetverhandlungsprozess hilft dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren und zu minimieren. Dadurch wird die langfristige finanzielle Stabilität gesichert.
Verhandlungsführung: Budgetverhandlungen erfordern nicht nur wirtschaftliche Überlegungen, sondern auch geschickte Verhandlungsstrategien. Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G verstehen die Dynamik dieser Verhandlungen und können helfen, die bestmöglichen Vereinbarungen und optimale Ergebnisse zu erzielen. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Vertragsrechtliche Präzision: Ein wesentlicher Teil erfolgreicher Budgetverhandlungen ist die klare und präzise Formulierung der Verträge. Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G sind versiert darin, rechtlich bindende Vereinbarungen zu gestalten, die alle relevanten Aspekte abdecken. Dies minimiert das Risiko von Missverständnissen und Konflikten im späteren Verlauf.
Budgetverhandlungen sind eine kritische Phase für Krankenhäuser, in der finanzielle Verantwortung und rechtliche Anforderungen aufeinandertreffen. Die Kanzlei B&G ist darauf spezialisiert, Krankenhäuser dabei zu unterstützen, diese Herausforderungen zu bewältigen.
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Vergütungsrecht
Eine umfassende Kenntnis der vergütungsrechtlichen Vorgaben ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Einziehung offener Behandlungskosten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G habe spezielle Kenntnisse der Abrechnungsvorschriften für ambulante und stationäre Leistungen.
Die Tätigkeit in diesem Bereich umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die deutlich über den einfachen Forderungseinzug hinausgeht. Nur so kann sichergestellt werden, dass erbrachte medizinische Dienstleistungen vergütet auch sachgerecht und angemessen vergütet werden. Die Unterstützung betrifft maßgebend folgende Bereiche:
Vertragsverhandlungen: Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G unterstützen Krankenhäuser bei der Verhandlung von Verträgen mit Krankenkassen, anderen Kostenträgern oder Leistungserbringern. So wird sichergestellt, dass die Verträge klar und fair sind und die Vergütung für die erbrachten Leistungen angemessen festgelegt ist.
Analyse von Vergütungsmodellen: Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G können die verschiedenen Vergütungsmodelle, wie z.B. das DRG-System, im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse des Krankenhauses bewerten. Sie können die Vor- und Nachteile der Modelle erläutern und Empfehlungen für die beste Wahl geben.
Vertragsprüfung: Vor der Unterzeichnung von Verträgen überprüfen die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G die Bedingungen und Klauseln, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen des Krankenhauses schützen.
Rechtsberatung bei Vergütungsfragen: Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G beraten Krankenhäuser bei Fragen zur Vergütung, zur Abrechnung und zur Interpretation von Vergütungsverträgen und helfen dabei, mögliche rechtliche Probleme zu erkennen und Lösungen zu finden.
Streitbeilegung: Bei Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten über die Vergütung, werden Verhandlungen geführt bzw. rechtliche Schritte einleitet, um die Interessen der Mandanten zu vertreten. Dies kann neben der gerichtlichen Geltendmachung auch Schlichtungsverfahren oder Mediation mit umfassen.
Durchsetzung von Vergütungsansprüchen: Wenn anderen Möglichkeiten ausscheiden, wird für die Mandanten gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen, um sicherzustellen, dass die vereinbarte Vergütung für erbrachte Leistungen auch gezahlt wird. Es werden für die Mandanten Verfahren vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit und vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geführt.
Rechtliche Schulungen: Es werden regelmäßig Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mandanten angeboten, um sicherzustellen, dass diese die rechtlichen Aspekte der Vergütung und Abrechnung verstehen und korrekt anwenden. Die Schulungen erfolgen sowohl im Rahmen der täglichen Arbeit am Fall, als auch im Rahmen besonderer Veranstaltungen.
Gerichtsprozesse: Es werden Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten und vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geführt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G sind als Prozessanwälte mit ihrem Spezialwissen und mit ihrer mündlichen eloquenten Präsenz eine starke Vertretung für die Mandanten.
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Sozialversicherungsrecht
Das Recht der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung kommt auch bei der Vertretung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen immer wieder zur Anwendung. Die Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit.
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Berufsrecht
Das Berufsrecht der Ärzte ist fassettenreich und beschreibt u.a. die für den einzelnen Arzt geltende Pflichten gegenüber Patienten, Berufskollegen und der Ärztekammer. Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G unterstützen Ärzte bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem ärztlichen Berufsrecht.
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Medizincontrolling
Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G stehen dem Medizincontrolling in der täglichen Arbeitspraxis zur Seite. Die heutigen Anforderungen an das Krankenhaus-Medizincontrolling sind so umfangreich, dass eine enge Zusammenarbeit und fortlaufende rechtliche Beratung Voraussetzung ist, für eine erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben.
MD-Verfahren: Bei der Bearbeitung von MD-Fällen erfolgt zunächst die Zuordnung zu den verschiedenen Fallgruppen. Die Bearbeitung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G erfolgt in diesen Fällen nicht mandanten-, sondern fallgruppenbezogen. So ist für jede Fallgruppe sichergestellt, dass die Bearbeitung durch den jeweiligen Spezialisten erfolgt.
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Medizinstrafrecht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei B&G stehen Leistungserbringen mit ihrer besonderen Fachkenntnis in allen Bereichen des Medizinstraftrechts zur Seite und wirken in jeder Verfahrenslage darauf hin, dass keine strafrechtlichen Folgen verbleiben oder eintreten.
Nachlasspflegschaft: In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Ansprüche auch gegen einen Nachlass geltend gemacht werden müssen. Die Abwicklung ist aufwändig und rechtlich komplex, so dass eine Bearbeitung durch Mitarbeiter der Mandanten häufig wirtschaftlich keinen Sinn macht. Auch in diesem Bereich unterstützt die Kanzlei B&G die Mandanten daher mit der langjährigen Praxiserfahrung.
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Strafrecht
Die Kanzlei B&G verfügt auch über besondere Rechtskenntnisse im Strafrecht, was in der Person von Rechtsanwalt Paepke insbesondere an dessen weiterem Fachanwaltstitel in diesem Rechtsbereich dokumentiert wird.
In dem für den Betroffenen folgenschweren Bereich des Strafrechts ist die Kanzlei B&G mit hoher Sachkenntnis und Engagement tätig. Sie strebt das bestmögliche Ergebnis unter Berücksichtigung der Beweis- und Rechtslage an. Hierzu ist eine juristisch fundierte, verständliche und konsequent offene Kommunikation mit den Mandanten selbstverständlich.
Ein Schwerpunkt der strafrechtlichen Tätigkeit liegt dabei im Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht.
Die Kanzlei B&G begleitet den Mandanten daher bereits im Ermittlungsverfahren und verteidigt vor sämtlichen Strafgerichten.
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Familienrecht
Auch in sämtlichen alltäglichen Belangen des Ehe- und Familienrechtes werden die Mandanten der Kanzlei B&G beraten und vor Gericht vertreten. Frau Rechtsanwältin Gerdes ist in diesem Fachbereich als Fachanwältin besonders spezialisiert. Die Vertretung betrifft vornehmlich die Ehescheidung, die Angelegenheiten nichtehelicher Lebensgemeinschaften und die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen, insbesondere die Unterhalts- und Vermögensauseinandersetzung, die Klärung von Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten, Namensrechts- und Abstammungsfragen sowie die außergerichtliche Mediation.
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Inkasso
Die Beitreibung fälliger Behandlungskosten gegenüber Selbstzahlern ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit. Soweit eine außergerichtliche Einigung mit dem Schuldner nicht erreicht werden kann, werden die Ansprüche der Mandanten im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht.
Zwangsvollstreckung: Die Kanzlei verfügt über eine eigene Abteilung für Zwangsvollstreckung. Titulierte Forderungen werden eingezogen unter Ausnutzung sämtlicher Möglichkeiten, die sich im Rahmen der Zwangsvollstreckung ergeben.
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Statusfälle
In der Abrechnungspraxis ergeben sich für Krankenhäuser immer wieder Probleme mit dem Versicherungsstatus der Patienten. Die Kostenträger verweigern die Kostenübernahme mit verschiedensten Begründungen. Häufig übernehmen dann Mitarbeiter der Krankenhäuser den Versuch, diese Probleme, die zwischen Kostenträger und Versicherten bestehen, zu lösen; was zum Nachteil der Krankenhäuser nicht nur Zeit und Geld kostet, sondern in einer Vielzahl der Fälle erfahrungsgemäß auch nicht zielführend und damit erfolgreich ist.
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Workflow
Für die erfolgreiche Bearbeitung ist es regelmäßig erforderlich, bei den Mandanten zunächst die notwendigen Prozesse zu etablieren. Der gesamte Workflow funktioniert nur dann effizient und damit erfolgreich, wenn schon die ersten Arbeitsschritte bei den Mandanten reibungslos und zügig erfolgt. Die Kanzlei B&G unterstützt dies durch regelmäßige Vorstellungen und Schulungen vor Ort.
Controlling: Die ausschließlich digitale Bearbeitung der Behandlungsfälle ermöglicht eine umfassende und umgehende Auswertung sämtlicher übertragender Fälle. Die Mandanten werden zu jeder Zeit über den aktuellen Sachstand informiert.
Informationsaustausch: Die Kanzlei B&G ist auf das Vergütungsrecht spezialisiert und bundesweit tätig. Aus diesem Grund werden die Mandanten auch regelmäßig über neue Entwicklungen informiert und Lösung für bereits aufgetretene Probleme vorgestellt.
Transparenz: Für jeden einzelnen übertragenen Fall kann die Erfolgsquote und Kostenquoten ermittelt werden. Diese Daten ermöglichen es, den Mandanten die Übertragung offener Posten zu steuern und anzupassen.
Datenbanken: Die Kanzlei B&G unterhält eigene Datenbanken für Gutachten und Entscheidungen/Urteile. Diese Ergebnisse fließen in die tägliche Fallbearbeitung mit ein. Jeder einzelne Mandant profitiert daher von dieser besonderen Informationsquelle.
Digitale Kommunikation: Die Kommunikation mit den Mandanten erfolgt digital und den gesetzlichen Vorgaben. Die Kanzlei B&G unterhält eine moderne IT- Infrastruktur, die den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht. So kann sichergestellt werden, dass die Daten der Mandanten geschützt sind.
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Auslandsfälle
Die Bearbeitung von Fällen ausländischer Patienten erfolgt in einer eigenen Abteilung und nach einem definierten Prozess. Insbesondere bei der Kommunikation mit ausländischen Krankenversicherungen werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, eine Kostenübernahme zu erreichen. Dies gilt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Ausländer, wobei jeweils vielfältige Möglichkeiten bestehen, die Behandlungskosten geltend zu machen.