Leistungen

Unsere Leistungen im Einzelnen

Langjährige Erfahrung und ständige Fortbildung garantieren optimale Ergebnisse. In unseren Fachgebieten stehen wir unseren Mandanten uneingeschränkt zur Seite. Dabei verstehen wir uns nicht als Generalisten, sondern ausschließlich als Spezialisten.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bender & Grewe Rechtsanwälte verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Gesundheitsrecht. Sie beraten und vertreten bundesweit medizinische Leistungserbringer in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung und Vertretung von Krankenhausträgern.

  • Streitigkeiten im Vergütungsrecht
  • Statusfälle
  • MDK Workflow
  • Strukturprüfungen
  • Versorgungsverträge und Kooperationen
  • Chefarztrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bender & Grewe Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit medizinische Leistungserbringer sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich in allen Bereichen des Medizinrechts. Einen weiteren Schwerpunkt bildet hierbei die Beratung und Vertretung von Ärzten.

  • Ärztliches Berufs- und Standesrecht, Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, insbesondere

- Vergütungsrecht
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Plausibilitätsprüfungen
- Abrechnungsgenehmigungen
- Zulassungsrecht
- Kooperationen
- Privatliquidationen

Auch in allen alltäglichen Belangen des Ehe- und Familienrechtes werden unsere Mandanten beraten und vertreten. Dies betrifft vornehmlich die Ehescheidung, die Angelegenheiten nichtehelicher Lebensgemeinschaften und die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen, insbesondere die Unterhalts- und Vermögensauseinandersetzung, die Klärung von Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten, Namensrechts- und Abstammungsfragen sowie die außergerichtliche Mediation.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bender & Grewe Rechtsanwälte stehen Ihnen in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts zur Seite. Dies gilt sowohl bei der notwendigen Beratung anlässlich der beabsichtigten Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, als auch bei der rechtlichen Vertretung im Zusammenhang mit operativen Tätigkeiten des Unternehmens.

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Unternehmensgründung
  • Unternehmenskauf oder -verkauf
  • Unternehmensnachfolge
  • gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Auch in dem für den Betroffenen folgenschweren Bereich des Strafrechts sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Bender & Grewe Rechtsanwälte mit hoher Sachkenntnis und Engagement tätig. Sie werden in sämtlichen Facetten des Strafverfahren zielorientiert verteidigt und begleitet. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des Medizin- sowie des Wirtschaftsstrafrecht.

  • Begleitung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung vor sämtlichen Strafgerichten
  • Durchsetzung von Rechtsmitteln
  • Betreuung in Haftsachen
  • Opfer- und Nebenklagevertretung

Wir beraten und betreuen Vermieter, Grundeigentümer, Hausverwalter und gleichermaßen Mieter bei der

  • An- und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien,
  • Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen und Nachträgen,
  • Durchsetzung von Mietforderungen, Mängelbeseitigungen, Mietminderungen,
  • Mieterhöhung und Eigenbedarf.

Wir beraten und betreuen sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bei der Auftragsvergabe (BGB- und VOB-Vertrag) und bieten baubegleitende Rechtsberatung sowohl im Rahmen der Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen, Gewährleistungsansprüchen und bei der Beweissicherung.

Wir beraten und betreuen Leasingnehmer als auch Leasinggeber bei Anbahnung, Abschluss und Abwicklung von Leasingverträgen.

Wir beraten und führen die Regulierung durch bei Verkehrsunfällen sowohl bei Sach- als auch Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden usw.) unter Einbeziehung des Bußgeld- und Verkehrsstrafrechts.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bender & Grewe Rechtsanwälte stehen Ihnen in allen Bereichen des Arbeitsrechts zur Seite. Wir beraten und betreuen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Daher kennen wir die Perspektiven der anderen Seite und berücksichtigen diese bei der Beratung und Durchsetzung Ihrer Interessen. Dies gilt sowohl für

  • arbeitsvertragliche Fragen und Gestaltungen,
  • Kündigungen,
  • Aufhebungsverträge,
  • Abfindungen,
  • Abmahnungen,
  • Befristungen,
  • Lohn,
  • Arbeitszeugnisse

sowie bei Fragen im Hinblick auf leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände und die Umsetzung von unternehmerischen Entscheidungen.

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