Aktuelles
Unter dieser Rubrik informieren wir interessierte Besucher der Website regelmäßig über Neuigkeiten aus dem Bereich Krankenhausrecht.
Rückforderungsklagen: Neue Verteidigungslinie mit großer Wirkung
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EKK61 direkt nach EKK04 - Unzulässigkeit der Klage bei fehlendem Erörtern.Rückforderungsklagen: Formfehler der Leistungsentscheidung konsequent rügen, sonst drohen Rechtsnachteile
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In Rückforderungsklagen entscheidet zunehmend nicht nur die medizinische Diskussion, sondern auch die rechtliche …Kommunikationskanäle im Erörterungsverfahren
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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich die Kostenträger nach Einleitung des Erörterungsverfahrens per …Vorstationäre Fälle: Weniger Aufwand, mehr Effizienz
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Vorstationäre Behandlungen machen zwar nur einen geringen Teil des Abrechnungsvolumens aus, verursachen in der Praxis …LSG NRW bestätigt: Ärztliche Entscheidungen sind nicht über § 301 SGB V zu rechtfertigen
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Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 19.03.2025 (L 10 KR 9/24 KH) erneut klargestellt, unter …LSG Baden-Württemberg bestätigt Aufrechnungsverbot – jetzt handeln und Erlöspotential aus 2023 sichern!
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Das Aufrechnungsverbot aus § 109 Abs. 6 SGB V ist nach wie vor ein zentrales Thema für alle, die mit der Abrechnung von …MBEG – Nebendiagnose I10.01 begründet stationäre Behandlung
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Das Sozialgericht Braunschweig hat in einer von uns erwirkten Entscheidung bestätigt, dass sich der Grund für die …Medizinische Begründung bei AOP-Leistung: SG Hamburg erkennt IV- Antibiotikatherapie als ausreichende Begründung an
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das Sozialgericht Hamburg hat mit Gerichtsbescheid vom 12.02.2025 (Az. S 11 KR 2342/20) unsere Rechtsauffassung …Kodierstreit rechtfertigt keine Zahlungsverweigerung
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Mit Urteil vom 05.12.2024 (Az. S 15 KR 1239/24 KH) hat das Sozialgericht Düsseldorf klargestellt, dass Streitigkeiten …Leistungsentscheidung geplatzt - SG Berlin rügt Krankenkasse wegen unzureichender Begründung nach § 8 PrüfvV
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Mit Urteil vom 14.03.2025 hat das Sozialgericht Berlin (Az.: S 89 KR 1766/23) klargestellt, dass Krankenkassen zwar in …Verjährungsfrist für ambulante Leistungen beträgt 4 Jahre
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Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen zur Verjährungsfrist.