Erbringung von Therapieeinheiten an Wochenend- und Feiertagen nicht erforderlich für Anerkennung als Behandlungstage im Sinne von OPS 8-550
Mit Gerichtsbescheid vom 28.05.2024, S 52 KR 803/20 KH hat das Sozialgericht Hildesheim zu einem Behandlungsfall aus dem Jahr 2019 herausgestellt, dass bei der Zählung der Behandlungstage auch Wochenendtage zu berücksichtigen sind,
an denen keine speziellen Komplextherapien wie Krankengymnastik oder Ergotherapie erfolgen, sondern nur allgemeinpflegerische Maßnahmen wie Transfer von Bett zu Stuhl, Unterstützung bei der Körperpflege oder Verabreichung von Medikamenten.
Zur Begründung stützt sich das Gericht maßgeblich auf den seit der OPS Version 2010 bestehenden Hinweis (OPS Nr. 8019). Dieser besagt, dass alle Tage (auch Wochenend- und Feiertage) ab dem dokumentierten Beginn bis zum Ende der Behandlung als Behandlungstage zu zählen sind (vgl. Frage: Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet? [OPS Nr. 8019]).
In seinen Entscheidungsgründen führt das Gericht erläuternd aus, dass die Tatsache, dass Therapieeinheiten an Wochenenden nicht durchgeführt wurden, der Kodierung des OPS-Kodes 8-550 nicht entgegenstehe. Vor allem unter Berücksichtigung des Hinweises zu Kodierfragen sei einerseits die Gesamtanzahl der Therapieeinheiten sowie der erste und letzte Behandlungstag für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen maßgeblich. Ob an allen Behandlungstagen auch tatsächlich Therapieeinheiten stattgefunden haben, sei hierfür unerheblich, solange die Gesamtzahl erfüllt ist. Dies entspreche auch der allgemeinen Lebenserfahrung, weil Tage ohne konkrete Therapiemaßnahmen sich als Regenerationstage in einen Gesamtbehandlungsplan einfügen können.
Diese Entscheidung stützt damit auch die aktuellen Auslegungshinweisen des Bundesverbandes Geriatrie zum OPS-Kode 8-550 (aktuelle Version 2024). Dort heißt es:
"Die Zahlung der Behandlungstage der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung beginnt am Tag des ersten dokumentierten Assessments. Die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung wird nicht durch Samstage und/oder Sonn- oder Feiertage unterbrochen, auch wenn keine Therapie durchTherapeuten durchgeführt wurde, da die aktivierend-therapeutische Pflege und die Gesamtbehandlung weitergeführt werden."
Aus diesem Grund kann auch die Wichtigkeit einer guten täglichen pflegerischen Dokumentation nicht genug betont werden.